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Kassenpolitik 1/2 · Standpunkt · Gesundheitspolitik & Berufsrecht · 2025

Zertifiziert.
Nicht geprüft.

Die Kassenzulassung für Psychotherapie gilt als Qualitätsnachweis. Schaut man genauer hin, ist sie vor allem eines: ein Zugangsfilter.

Veröffentlicht am 01. Juni 2025

Das zentrale Argument für die Exklusivstellung approbierter Psychotherapeuten im GKV-System lautet: Qualitätssicherung. Wer keine Kassenzulassung hat, hat die Qualitätshürde nicht genommen — und soll deshalb keinen Zugang zu GKV-Versicherten bekommen. Das klingt plausibel. Allerdings hält es einer näheren Betrachtung nicht stand.

Wenn Qualitätssicherung das eigentliche Motiv wäre, müsste das System konsequent sein. Ist es nicht. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf therapeutisch tätig sein, Patientinnen und Patienten behandeln und seine Tätigkeit auch entsprechend benennen. Um diese Zulassung zu erlangen, braucht es kein Psychologiestudium, keine abgeschlossene Psychotherapieausbildung, keine klinische Supervision. In der Praxis genügt häufig ein Vorbereitungskurs und eine Prüfung beim Gesundheitsamt.

Ein Psychologe mit abgeschlossenem Masterstudium — fünf Jahre wissenschaftliche Ausbildung in Klinischer Psychologie, Psychopathologie, Diagnostik und Interventionsmethoden — hat keinen vergleichbaren Zugang zum GKV-System. Das ist keine Qualitätsentscheidung. Das ist eine Zuordnungsentscheidung. Und sie entlarvt das Qualitätsargument: Wäre Patientenschutz der echte Maßstab, wäre die Heilpraktiker-Lücke längst geschlossen. Sie ist es nicht.

Die Psychotherapieforschung ist eines der am besten untersuchten Felder der klinischen Psychologie. Die Befundlage ist eindeutig und seit Jahrzehnten stabil: Was den Therapieerfolg voraussagt, ist nicht die Ausbildungsinstitution des Therapeuten, nicht die zertifizierte Methode, nicht die Kassenzulassung. Es sind die sogenannten unspezifischen Wirkfaktoren — therapeutische Beziehung, Empathie, Kongruenz, Erwartungen der Klientin oder des Klienten, Motivation (Wampold & Imel, 2015; Lambert, 2013; Norcross & Lambert, 2019).

Diese Faktoren erklären den weitaus größten Anteil der Varianz in Therapieergebnissen. Der Beitrag spezifischer Techniken und Methoden ist im Vergleich dazu gering. Das GKV-System reguliert exakt das, was empirisch die geringste Erklärungskraft hat — und ignoriert das, was tatsächlich wirkt.

Die GKV erkennt bestimmte Verfahren an: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, systemische Therapie. Die kassenzugelassene PT-Ausbildung ist methodenspezifisch — sie zertifiziert Kompetenz innerhalb eines dieser Verfahren, nicht therapeutische Kompetenz im Allgemeinen.

Das hat eine konkrete Konsequenz: Nicht Fähigkeit wird zertifiziert, sondern Methodenzugehörigkeit. Wer breiter ausgebildet ist, wer spezialisierte Qualifikationen außerhalb des GKV-Rahmens mitbringt, wer evidenzbasierte Ansätze jenseits der anerkannten Verfahren anwendet — fällt durch das Raster. Nicht weil die Qualität fehlt. Sondern weil die Kategorie nicht passt.

Eine kassenzugelassene Psychotherapieausbildung kostet zwischen 10.000 und 20.000 Euro — zusätzlich zu einem bereits abgeschlossenen Masterstudium. Dieser Preis wird als selbstverständlich hingenommen, als ob er Ausdruck von Qualität wäre. Er ist es nicht. Er ist eine Eintrittsgebühr.

Der hohe Preis zertifiziert nicht mehr Kompetenz. Er zertifiziert die Bereitschaft und die Fähigkeit, in ein spezifisches System einzuzahlen — finanziell und institutionell. Gesetzt wird dieser Preis von denselben Strukturen, die ein Interesse daran haben, den Zugang eng zu halten. Das ist kein Qualitätssignal. Das ist eine Marktzutrittsschranke, die sich als Qualitätssignal verkleidet.

Das deutsche System ist kein Naturgesetz. In den Niederlanden, Großbritannien und der Schweiz arbeiten psychologische Fachkräfte mit vergleichbarer oder teils geringerer formaler Zusatzqualifikation als deutsche M.Sc.-Absolventen in öffentlich finanzierten Versorgungssystemen — ohne eine vergleichbare Doppelhürde aus Approbation und Kassenzulassung.

Die Behauptung, das deutsche Modell sei das einzig qualitätssichernde, ist international nicht haltbar. Andere Länder versorgen ihre Bevölkerung psychotherapeutisch — mit anderen Zugangsbedingungen und ohne die Versorgungslücken, die das deutsche System strukturell produziert.

Das Psychotherapeutengesetz wurde 2020 reformiert. Die Erwartung: Modernisierung, breiterer Zugang, stärkere wissenschaftliche Fundierung. Das Ergebnis: Die Approbation wurde ins Studium verlagert — ein neuer Master Psychotherapie, der Zulassung und Studium kombiniert. Das klingt nach Öffnung. Es ist das Gegenteil.

Die Gildenstruktur ist jetzt noch fester in der akademischen Ausbildung verankert. Wer auf anderem Weg zur Psychologie gekommen ist — durch ein klassisches Psychologiestudium, durch Spezialisierungen außerhalb des neuen Masters, durch parallele wissenschaftliche Qualifikationen — ist systematisch weiter ausgeschlossen. Die Reform hat den Kreis nicht geöffnet. Sie hat ihn enger gezogen und früher im Bildungsweg platziert.

Das Qualitätsargument kollabiert bei näherer Betrachtung. Was bleibt, ist ein Regulierungssystem, das Zugang schützt — nicht Patienten. Das Methoden zertifiziert, nicht Kompetenz. Das Preise als Eintrittsgebühren setzt, nicht als Qualitätssignale. Das parallel qualifizierte Anbieter ausschließt, ohne zu prüfen, ob sie helfen können.

Das GKV-System in der Psychotherapie fragt nicht: Wer hilft gut? Es fragt: Wer gehört dazu?

Literaturverzeichnis:
Bundesministerium für Gesundheit (2019): Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThG). Bundesgesetzblatt I, S. 1604.
Heilpraktikergesetz (HPG) i. d. F. vom 17. Februar 1939, zuletzt geändert 2021.
Lambert, M. J. (Hrsg.) (2013): Bergin and Garfield's Handbook of Psychotherapy and Behavior Change. 6. Aufl. Wiley.
Norcross, J. C. & Lambert, M. J. (2019): Psychotherapy Relationships That Work. 3. Aufl. Oxford University Press.
Wampold, B. E. & Imel, Z. E. (2015): The Great Psychotherapy Debate. 2. Aufl. Routledge.