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Kassenpolitik 2/2 · Standpunkt · Gesundheitspolitik & Berufsrecht · 2026

Gut gemeint.
Systematisch sabotiert.

Die GKV als Idee ist richtig — das ist ernst gemeint. Was aus ihr geworden ist, ist Klassenpolitik mit Berufsschutz als Deckmantel.

Veröffentlicht am 09. Juni 2026

Das Prinzip ist richtig. Wer krank ist, bekommt Hilfe — unabhängig davon, was er verdient. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und wer es dafür hält, hat noch nie in einem Land gelebt, in dem es anders ist. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine der besten sozialpolitischen Ideen, die dieses Land je hatte. Das ist der Ausgangspunkt, und er ist ernst gemeint.

Aber was daraus geworden ist, hat mit dem Ausgangspunkt nur noch wenig zu tun.

Das GKV-System funktioniert nach einem simplen Prinzip: Solidarität. Alle zahlen ein, alle profitieren. Das Problem ist nicht das Prinzip — das Problem sind die Ausnahmen, die das Prinzip systematisch aushöhlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze deckt Einzahlungen nach oben ab. Wer mehr verdient, zahlt nicht proportional mehr. Und wer genug verdient, kann sich vollständig aus dem System verabschieden und in die Private Krankenversicherung wechseln — mit sich nimmt er seine Beiträge und hinterlässt eine Lücke, die andere schließen müssen. Diese Last landet bei der Mittelschicht: zu viel verdient für die unteren Schichten, zu wenig, um sich herauszukaufen. Die Mittelschicht, die — das ist kein Zufall — schrumpft. Das GKV-System finanziert Solidarität auf Kosten derer, die weder oben noch unten stehen. Ein Strukturproblem, das niemand löst, weil die, die es lösen könnten, von ihm profitieren.

Das ist das Fundament. Und auf diesem Fundament hat sich im Bereich der Psychotherapie etwas aufgebaut, das das strukturelle Versagen der GKV um eine weitere Dimension erweitert.

Die GKV regelt, welche psychotherapeutischen Leistungen sie bezahlt — und wer sie erbringen darf. Das klingt nach Qualitätssicherung. Zum Teil ist es das auch. Aber es ist eben auch Interessenpolitik einer Berufsgruppe, die von der künstlichen Verknappung profitiert.

Der Kassensitz — die Zulassung zur GKV-abrechenbaren Psychotherapie — ist keine bloße Qualifikation. Er ist eine Marktzutrittsbeschränkung. Die Bedarfsplanung, geregelt in § 101 SGB V, begrenzt die Anzahl zugelassener Therapeuten regional. Der tatsächliche Bedarf an Therapieplätzen ist seit Jahren höher als das Angebot. Die Planung hat das nicht verhindert — sie hat es verwaltet. Die Kammern, die an dieser Planung mitwirken, sind dieselben, die ein Interesse daran haben, dass ihre Mitglieder weiterhin unter sich bleiben. Das ist keine Verschwörung. Es ist ein Interessengeflecht, das niemand ausgesprochen hat und das trotzdem funktioniert, weil alle Beteiligten wissen, wovon sie profitieren.

Die Konsequenz dieser Konstruktion ist brutal einfach: Wer privat versichert ist oder selbst zahlen kann, wartet 1 bis 4 Wochen auf einen Therapieplatz. Wer gesetzlich versichert ist, wartet 3 bis 6 Monate — in ländlichen Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt bis zu einem dreiviertel Jahr (klinikkosten.de, Mai 2026, auf Basis von BPtK, Barmer Arztreport und KBV-Bedarfsplanung 2025).

Das ist keine Panne. Das ist Struktur. Psychisches Leiden wartet nicht. Krisen haben keinen Kalender. Wer in einer akuten depressiven Episode drei Monate auf Hilfe wartet, wartet nicht in einem Wartezimmer — er wartet in seiner Wohnung, mit den Gedanken, die in dieser Zeit wachsen, weil niemand kommt. Wer zahlen kann, bekommt schneller Hilfe. Wer nicht zahlen kann, wartet — oder er findet einen anderen Weg.

Dieser andere Weg führt häufig zum Heilpraktiker für Psychotherapie. Die Bezeichnung klingt beruhigend. Sie ist es nicht.

Um Heilpraktiker für Psychotherapie zu werden, braucht man kein Psychologiestudium, keine abgeschlossene Psychotherapieausbildung, keine klinische Praxis. Man braucht eine Prüfung beim Gesundheitsamt — in der Praxis häufig nach einem mehrtägigen Vorbereitungskurs absolviert. Es gibt gute Heilpraktiker für Psychotherapie. Es gibt aber auch solche, deren Qualifikation mit einem mehrtägigen Seminar beginnt und endet. Das System macht keinen Unterschied.

Das eigentliche Absurdum: Dieser Heilpraktiker darf therapeutisch tätig sein und seine Tätigkeit auch so nennen. Ein Vollpsychologe mit abgeschlossenem Masterstudium — mit mehr Ausbildungsjahren, als der Heilpraktiker Kursstunden hatte — darf das nicht, jedenfalls nicht in der gleichen Deutlichkeit. Das ist kein Qualitätsstandard. Das ist ein Systemfehler.

Und hier beginnt der Streit um Sprache, der mich persönlich am meisten ärgert.

„Psychotherapie" ist ein Begriff, der im Kontext des Psychotherapeutengesetzes und der GKV-Abrechnung rechtlich definiert ist. Das ist legitim und wichtig. „Therapie" ist es nicht — der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. Trotzdem wird er von Teilen der approbierten Berufsgruppe so behandelt, als gehöre er ihnen. Als wäre jede Verwendung des Wortes „Therapie" durch einen Nicht-Approbierten eine Art Anmaßung, eine Irreführung, eine Gefahr.

Die Argumentation, mit der das begründet wird — „Therapie" klinge zu nah an „Psychotherapie", das könnte Patienten verwirren —, ist vorgeschoben. Was dahinter steckt, ist das Interesse, die Grenzen des eigenen Berufsstandes möglichst weit zu ziehen. Wer die Sprache kontrolliert, kontrolliert die Wahrnehmung. Und wer die Wahrnehmung kontrolliert, kontrolliert den Markt. Das Pikante dabei: Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf problemlos von „Therapie" sprechen. Nur der Psychologe mit akademischer Ausbildung soll es lassen. Man muss die Absurdität dieser Konstruktion nicht lange erklären.

Wem nützt dieses System? Den Patienten, die es angeblich schützt, offensichtlich nicht: Sie warten Monate, landen beim Heilpraktiker oder zahlen aus eigener Tasche, was sie sich eigentlich nicht leisten können. Dem GKV-System als Ganzes auch nicht: Es finanziert eine Versorgungslücke mit, die es strukturell nicht schließt.

Es nützt denjenigen, die drin sind. Die Bedarfsplanung begrenzt Kassensitze, erzeugt Verknappung, erhält Wartelisten — und damit den Wert dessen, was man hat, wenn man dabei ist. Die Kammern, die dieses System mitgestalten, vertreten nicht primär Patienteninteressen. Sie vertreten Standesinteressen. Das ist ihr Auftrag, und man kann ihnen das nicht einmal verdenken. Aber man darf es benennen.

Was man nicht tun sollte: so tun, als wäre das System neutral, als wäre die Versorgungslücke ein Naturereignis, als hätte die Terminologiedebatte nichts mit Machterhalt zu tun.

Das GKV-System könnte Solidarität sein. Es könnte Menschen versorgen, die ohne es leer ausgingen. Es könnte das sein, wofür es gedacht war.

Dafür müsste man es aber auch tatsächlich als Solidarsystem betreiben — und nicht als Rahmenbedingung für Standesinteressen, die sich hinter Qualitätsbegriffen verstecken. Dafür müsste man aufhören, Sprache zu verwalten, als wäre „Therapie" ein Markenschutz. Dafür müsste man ehrlich fragen, wem eine künstlich verknappe Versorgung nützt — und die Antwort aushalten.

Ich mache bei dieser Konstruktion nicht mit. Und ich finde: Wer in diesem System arbeitet, von der Verknappung profitiert und dazu schweigt, trägt Verantwortung dafür, dass es so bleibt.

Ich bin freiwillig in der GKV. Nicht weil ich muss — sondern weil ich das Solidarprinzip für richtig halte. Wer krank ist, bekommt Hilfe. Das glaube ich. Deshalb zahle ich ein.

Und gleichzeitig: Das System, in das ich einzahle, lässt mich nicht als Anbieter zu. Offiziell, weil mir das richtige Dokument fehlt. Nur ist dieses „richtige Dokument" keine objektive Qualitätshürde — es ist eine politisch gesetzte Zugangsdefinition, die Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss gemeinsam verantworten. Mit GKV-Beteiligung, wohlgemerkt. Sie schützt das System. Nicht die Patienten. Und dahinter steckt mehr als Bürokratie: Eine kassenzugelassene Psychotherapieausbildung kostet zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Das ist keine Ausbildung mehr — das ist eine Industrie. Eine Industrie, die davon lebt, dass der Zugang zum GKV-System durch ein teures, eng definiertes Zertifikat reguliert wird.

Ich habe andere Ausbildungen gemacht — in mindestens vergleichbarer Qualität, teils spezialisierter, teils breiter. Nur eben außerhalb dieses Systems. Dass ich einem GKV-versicherten Menschen, der psychisch leidet, genauso gut helfen kann wie jemand mit Kassenzulassung: spielt keine Rolle. Wird nicht geprüft. Wird nicht anerkannt. Interessiert nicht. Und damit wird das Leiden dieser Menschen ignoriert — weil das System nicht fragt, wer helfen kann, sondern wer die richtige Mitgliedschaft hat.

Die Konsequenz ist so absurd wie folgerichtig: Ein privatversicherter Patient hat deutlich bessere Chancen, meine Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne vollständig auf den Kosten sitzen zu bleiben — weil PKV-Tarife Heilpraktikerleistungen häufig erstatten oder weil die finanzielle Pufferzone Selbstzahlen ermöglicht. Ein GKV-Patient — derjenige, für den das Solidarsystem eigentlich gedacht ist — steht vor einer anderen Realität: warten oder selbst zahlen, was er sich oft nicht leisten kann. Das System, das Gleichheit verspricht, produziert in diesem Bereich das genaue Gegenteil. Die Privilegierten kommen leichter ran. Die anderen warten.

Das ist keine persönliche Beschwerde. Es ist ein Beispiel dafür, was passiert, wenn ein System sich selbst wichtiger wird als die Menschen, für die es da sein sollte. Ein System, das Qualifikation verwaltet statt fördert. Das Zugang reguliert, um Bestand zu schützen. Das Sprache kontrolliert, um Deutungshoheit zu sichern.

Ich zahle trotzdem ein. Weil das Prinzip stimmt. Aber ich schweige nicht dazu, was aus dem Prinzip gemacht wurde.

Literaturverzeichnis:
Barmer Arztreport (2024): Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland. barmer.de.
BPtK – Bundespsychotherapeutenkammer (2024): Wartezeiten-Studie 2023/2024. bptk.de.
BPtK – Bundespsychotherapeutenkammer & DPtV – Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (lfd.): Ausbildungskosten für Psychologische Psychotherapeuten nach PsychThG 1998 – Rahmendaten und Richtwerte. bptk.de / dptv.de.
KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung (2025): Bedarfsplanung Psychotherapie. kbv.de.
klinikkosten.de (Mai 2026): Psychotherapie-Wartezeiten nach Bundesland 2026. klinikkosten.de.
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) i. d. F. vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604).
SGB V § 101: Überversorgung, Unterversorgung und Bedarfsplanung.