Am 3. April 2021 trat eine Erweiterung des § 188 StGB in Kraft. Die Absicht war nachvollziehbar: Politikerinnen und Politiker — häufig Frauen und Angehörige von Minderheiten — wurden im Netz mit koordinierten Hasskampagnen überzogen, nicht mit Kritik, sondern mit Bedrohung und Einschüchterung. Der Paragraph wurde daher auf einfache Beleidigungen ausgeweitet, mit erhöhtem Strafrahmen (bis zu drei Jahren) und vereinfachter Strafverfolgung ohne eigenen Antrag des Betroffenen. Das Ziel war legitim. Was daraus wurde, ist es nicht.
Zwischen September 2021 und August 2024 erstatteten Mitglieder der damaligen Bundesregierung insgesamt 1.413 Strafanzeigen wegen Ehrdelikten oder Bedrohungen. Zwei Namen stehen dabei heraus: Robert Habeck mit 805 Anzeigen, Annalena Baerbock mit 513 — zusammen über 93 Prozent aller ministeriellen Strafanzeigen in diesem Zeitraum. Andere Bundesminister derselben Regierung — Nancy Faeser, Karl Lauterbach, Christian Lindner — verzichteten weitgehend auf das Instrument.
Das ist keine Zufälligkeit. Es ist eine politische Entscheidung: Strafrecht als Antwort auf Kritik, die unangenehm ist, aber in einer Demokratie auszuhalten wäre. Und die Justiz hat diese Entscheidung in erschreckend vielen Fällen mitgetragen — auf Kosten der Meinungsfreiheit und auf Kosten von Menschen, die schlicht ihre Meinung gesagt haben.
Ein 64-jähriger Mann teilte auf X ein Meme, das Habeck mit dem Logo der Marke „Schwarzkopf Professional" zeigte — als „Schwachkopf Professional". Habeck stellte Strafantrag. Die Reaktion der Ermittlungsbehörden: eine Hausdurchsuchung. Das Verfahren wurde eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Dezember 2025 klar, dass genau solche Begriffe gegenüber Politikerinnen und Politikern zulässige Meinungsäußerungen sind — die Hausdurchsuchung hatte also nie stattfinden dürfen.
Ein 58-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach schrieb auf X, Baerbock sei die „dümmste Außenministerin der Welt". Baerbock stellte Strafantrag. Ergebnis: 9.600 Euro Geldstrafe. Die Formulierung ist eine überspitzte Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung — und als solche genau das, was Meinungsfreiheit schützen soll.
David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, veröffentlichte auf X eine Fotomontage, die Nancy Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Das Original-Foto zeigte ein anderes Schild; Bendels hatte es digital verändert. Er bezeichnete es als Satire.
Das Amtsgericht Bamberg verurteilte ihn im April 2025 zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung — das Gericht erkannte den satirischen Charakter der Montage nicht. Das Landgericht Bamberg sprach Bendels im Januar 2026 frei: Satire, geschützt durch die Meinungsfreiheit. Der Freispruch kam. Die sieben Monate dazwischen kamen nicht zurück.
Die AfD fordert im Bundestag die Abschaffung des § 188 — wegen Sonderrechten für Politiker und Gefährdung der Meinungsfreiheit. Korrekte Diagnose. Alice Weidel, Parteivorsitzende und Kanzlerkandidatin der AfD, hat denselben Paragrafen gleichzeitig für über 300 Strafanzeigen gegen Kritikerinnen und Kritiker genutzt. Die Partei, die sich am lautesten als Verteidigerin der freien Rede inszeniert, schützt ihre Vorsitzende mit demselben Instrument, das sie als Unterdrückungsmittel brandmarkt. Der Begriff dafür ist nicht politisches Kalkül. Er ist Bigotterie.
§ 188 StGB schafft eine Zweiklassenjustiz — aber in die falsche Richtung. In einer Demokratie gilt seit Montesquieu, dass Macht Kontrolle braucht und die, die Macht ausüben, mehr Kritik auszuhalten haben als Privatpersonen — nicht weniger. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in ständiger Rechtsprechung bestätigt: Meinungsfreiheit „entstand gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis gegenüber staatlicher Macht."
§ 188 dreht dieses Prinzip um. Politikerinnen und Politiker sind strafrechtlich besser geschützt als jeder andere — mit höherem Strafrahmen, einfacherer Verfolgung, ohne eigenen Antrag des Betroffenen. Wer Macht hat, hat nun mehr Mittel, Kritik daran zu unterdrücken. Hinzu kommt der Einschüchterungseffekt, der in keiner Statistik auftaucht: Wer von Hausdurchsuchungen wegen eines Memes liest, löscht lieber den nächsten Post — nicht weil er im Unrecht wäre, sondern weil der Prozess selbst eine Strafe ist.
Die Gerichte tragen eine eigenständige Verantwortung. Das Amtsgericht Bamberg hat Satire nicht als Satire erkannt, obwohl die entsprechenden Maßstäbe seit Jahrzehnten etabliert sind. Hausdurchsuchungen wurden angeordnet, die in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf standen. Strafbefehle wurden erlassen für Aussagen, die das Bundesverfassungsgericht später als eindeutig geschützte Meinungsäußerung einstufte. Das BVerfG korrigiert solche Fehler — aber Jahre später, nach Hausdurchsuchungen, Verurteilungen und Strafzahlungen. Für die Betroffenen ist das kein Trost. Es ist ein Nachtragsprotokoll für angerichteten Schaden.
Ich bin nicht der Meinung, dass Politikerinnen und Politiker schutzlos bleiben sollten. Koordinierte Hasskampagnen, Bedrohungen, Aufrufe zur Gewalt — das ist etwas anderes als ein Wortspiel auf einem Meme. Wer Menschen aus dem öffentlichen Leben treibt, indem er sie systematisch terrorisiert, greift die demokratische Teilhabe an. Dagegen ist Schutz berechtigt.
Ein gesondertes Wort zur AfD — jenseits der Bigotterie, die Fall 4 bereits beschreibt. Die Partei hat die berechtigte Empörung über Hausdurchsuchungen und Strafbefehle aktiv bewirtschaftet: als Beweis für eine feindliche Elite, als Beleg dafür, dass das System normale Bürgerinnen und Bürger verfolgt, als Wahlkampfmaterial. Gleichzeitig ist sie diejenige Partei, die in ihrem Programm die Unabhängigkeit der Justiz beschneiden, öffentlich-rechtliche Medien abwickeln und zivilgesellschaftliche Organisationen unter politische Kontrolle bringen will — also genau die Institutionen angreift, die Meinungsfreiheit erst strukturell absichern. Wer das tut, ist keine Verteidigerin der freien Rede. Sie ist deren strategischste Gegnerin — mit einem Freiheitsbegriff als Tarnung. Das ist nicht politisches Kalkül. Es ist Bigotterie — und sie verdient keine mildere Bezeichnung.
Aber ein Gesetz, das zwischen diesen beiden Dingen nicht unterscheidet — oder das von Staatsanwaltschaften und Gerichten so angewendet wird, als gäbe es diesen Unterschied nicht — ist kein Schutz der Demokratie. Es ist ihr Gegenteil. Demokratie lebt von der Möglichkeit, Macht zu benennen, zu kritisieren, zu verspotten. Wer diese Möglichkeit strafrechtlich einschränkt, beschädigt das Fundament, auf dem politische Legitimität überhaupt erst beruht.